MoreFit GmbH & Opitz Fitness GmbH

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der MoreFit GmbH und der Opitz Fitness GmbH, beide Stadionstraße 2, 8200 Gleisdorf (im Folgenden kurz als „MoreFit“ bezeichnet, gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen MoreFit und privaten Kundinnen und Kunden (Verbraucherinnen und Verbraucher – iF als Mitglied bezeichnet).

Die AGB sind hier druckfähig als PDF hinterlegt.


2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen MoreFit und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 8. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.


3. Leistungen

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw -paketen (zB Getränkeabo, etc). Das Mitglied ist nach Abschluss der Vereinbarung bis zum Ende der Mitgliedschaft zum Besuch der vertragsgemäßen MoreFit-Filiale und zur Nutzung/zum Training an den allgemeinen Fitnessgeräten der vertragsgemäßen MoreFit-Filiale berechtigt; dies gilt innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind im Studio mehrfach an gut sichtbaren Stellen, wie zB auf der Eingangstür ausgehängt und auf der Website www.morefit.at veröffentlicht.

Die Nutzung aller MoreFit-Filialen kann das Mitglied nur in Anspruch nehmen, wenn es die Zusatzleistung „Go for all“ gebucht hat. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind Zusatzabos (zB Go for all, Getränke, Solarium, etc). Zusatzangebote werden als solche gekennzeichnet und können vom Mitglied zusätzlich gebucht werden. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.


4. Dauer

Mitgliedschaft MoreFit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die ersten 12 Monate ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund (ordentliche Kündigung) ausgeschlossen; die Mindestvertragslaufzeit beträgt sohin 12 Monate. Der Vertrag kann ohne wichtigen Grund von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bzw Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund wird hiervon nicht eingeschränkt.

Mitgliedschaft MoreFlex
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bzw Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund wird hiervon nicht eingeschränkt.

Zusatzabos
Mit der Buchung eines Zusatzabos wird ein Vertrag über das Zusatzabo für unbestimmte Zeit abgeschlossen, der das Mitglied zur Nutzung der jeweils vereinbarten Leistungen berechtigt. Die Nutzung des Zusatzabos ist innerhalb der ersten 14 Tage ab der erstmaligen Buchung durch das Mitglied kostenlos; der Tag der Buchung gilt dabei als erster Tag. Das kostenlose Nutzungsrecht besteht nur bei der erstmaligen Buchung; die 14-tägige kostenlose Nutzungsphase kann für jedes Zusatzabo nur einmal je Mitglied gewährt werden. Innerhalb dieser 14 Tage gilt ein Sonderkündigungsrecht: Das Zusatzabo kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nach Ablauf der 14-tägigen Phase ist das Zusatzabo kostenpflichtig und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund wird hiervon nicht eingeschränkt.


5. Vorzeitige Vertragsauflösung

Sämtliche Vertragsverhältnisse können von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich oder per E-Mail mit sofortiger Wirkung gekündigt bzw aufgelöst werden. Als wichtiger Grund des Mitglieds zur vorzeitigen Vertragsauflösung gilt insbesondere:

  • Schließung eines Studiostandortes durch MoreFit, – wenn das Mitglied ausschließlich zur Nutzung dieses Standorts berechtigt war, oder – wenn das Mitglied zur Nutzung aller MoreFit-Fitnessstudios berechtigt war und sein Hauptwohnsitz infolge der Schließung mehr als 30 km von jedem verbleibenden MoreFit-Fitnessstudio entfernt liegt.
  • Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds, – wenn das Mitglied ausschließlich zur Nutzung eines bestimmten MoreFit-Fitnessstudios berechtigt war und der neue Hauptwohnsitz mehr als 30 km von diesem Studio entfernt liegt, oder – wenn das Mitglied zur Nutzung aller MoreFit -Fitnessstudios berechtigt war und der neue Hauptwohnsitz mehr als 30 km von jedem MoreFit-Fitnessstudio entfernt liegt. Der Wechsel des Hauptwohnsitzes ist durch Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung nachzuweisen.
  • Krankheit oder Verletzung, die eine Nutzung des Fitnessstudios länger als 60 Tage unmöglich macht, oder Eintritt einer Schwangerschaft. Der Eintritt der Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

Das Recht zur außerordentlichen Vertragsauflösung aus anderen wichtigen Gründen bleibt unberührt. Die außerordentliche Vertragsauflösung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der außerordentlichen Auflösung des Mitgliedschaftsvertrages gilt zugleich auch der Vertrag über die Nutzung der Zusatzabos als außerordentlich aufgelöst.


6. Beiträge & Zahlungsverzug

Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie vereinbarte Entgelte für Zusatzleistungen sind jeweils für einen vollen Monat zu entrichten. Für eine verkürzte Nutzungsdauer, etwa zu Beginn oder am Ende des Vertrags (Rumpfmonate), sind anteilige Entgelte zu zahlen. Der Einzug des anteiligen Mitgliedsbeitrags bzw der anteiligen Entgelte für Zusatzleistungen für das erste Rumpfmonat erfolgt mit Vertragsbeginn mittels SEPA-Lastschrift. Die nachfolgenden monatlichen Beiträge sowie vereinbarten Entgelte werden jeweils im Vorhinein, spätestens zum 5. eines jeden Monats, mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
Für die Durchführung der Abbuchungen ist aus administrativen Gründen eine SEPA-Lastschrift erforderlich. Allfällige Rücklastgebühren der Banken gehen zu Lasten des Mitgliedes. Im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzuges ist MoreFit berechtigt ab einem ausständigen Betrag in Höhe von € 50,00 einmalig eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 zu verrechnen, sofern dies zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig ist und im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessen ist. Unter einem ausständigen Betrag von € 50,00 wird MoreFit keine Mahngebühren verrechnen. Die jeweiligen entstandenen Bankspesen durch den nicht erfolgreichen Abbuchungsversuch, sind von der Bank abhängig und werden dem Mitglied, sofern diesem ein Verschulden an dem fehlgeschlagenen Abbuchungsversuch trifft, verrechnet.

Indexanpassung
Der Mitgliedsbeitrag wird nach dem von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) wertgesichert, um die ursprüngliche Äquivalenz zwischen Mitgliedsbeitrag und der von MoreFit erbrachten Leistungen über die Vertragslaufzeit zu wahren. Dabei werden sowohl Erhöhungen als auch Senkungen des Index bei der Anpassung des Mitgliedsbeitrags berücksichtigt. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte endgültige Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene endgültige Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Mitgliedsbeitrags als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen zu runden. Die erste Anpassung des Mitgliedsbeitrags erfolgt frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Vertragsabschluss. Danach erfolgt die Anpassung jeweils zum 1. Jänner eines jeden Jahres durch Vergleich der für September des Vorjahres verlautbarten endgültigen Indexzahl mit der endgültigen Indexzahl der letzten Anpassung.

MoreFit wird dem Mitglied die durch die Wertsicherung eingetretene Änderung des Mitglieds-beitrags spätestens 14 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin textlich bekanntgeben.

Sonstiges
Bei Verlust der MoreFit Mitgliedskarte ist ein Betrag von € 15,00 für die Neuausstellung zu entrichten. MoreFit erhebt keine Gebühr für eine Neuausstellung der MoreFit Mitgliedskarte bei einem Diebstahl der MoreFit Mitgliedskarte oder wenn diese beschädigt wurde oder defekt ist.


7. Benützung des Solariums

Der Besuch des Solariums ist erst ab 18 Jahren gestattet.


8. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

Der Fitnessvertrag kann auch über die Website von MoreFit abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail (Auftragsbestätigung) zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots. Der online Abschluss einer Mitgliedschaft erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl des gewünschten Studios durch Anklicken des jeweiligen Buttons.
  2. Auswahl des gewünschten Abomodels/der gewünschten Mitgliedschaft durch Anklicken des jeweiligen Buttons Nach dem Anklicken werden die wichtigsten Informationen des ausgewählten Abos angezeigt. Dies ist mit dem Button „Weiter“ zu bestätigen.
  3. Eingabe der E-Mailadresse und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  4. Eingabe der relevanten Daten und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  5. Eingabe eines vom User selbst gewählten vertraulichen Passwortes für einen Zugriff auf den Online-Account und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  6. Eingabe der Kontodaten zur Einräumung eines SEPA-Lastschriftmandats und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  7. Bestätigung der Allgemeine Geschäftsbedingungen, Informationen über die Datenschutzbedingungen und freiwillige Newsletter-Anmeldung. Ohne die Bestätigung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist ein Vertragsabschluss nicht möglich. Weiter geht es mit dem Button „Weiter“.
  8. Zusammenfassung der Bestellung. Sollte noch Änderungsbedarf der eingegebenen Daten bestehen, so kann mit dem Button „Zurück“ zurückgegangen werden, bis die gewünschte Unterseite erreicht ist.
  9. „Kostenpflichtig bestellen“: Mit dem Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt die Kundin/der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.

 

Die Kundin/Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung entweder durch die Zurückbuttons auf der Website oder durch den Zurückbutton des von ihr/ihm verwenden Browsers wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben der Kundin/des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw durch Schließen des Internetbrowsers oder Aufrufen einer anderen Seite den Bestellvorgang jederzeit abbrechen.

Im Rahmen des bei dem Abschluss einer Mitgliedschaft erstellten Online-Account kann das Mitglied weitere Produkte und Dienstleistungen buchen bzw kündigen. Die Bestellung erfolgt durch Auswahl des jeweiligen Produkts/der jeweiligen Dienstleistungen, Angabe des vom Mitglied selbst gewählten Passworts und Bestätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“.

 


9. Widerrufsbelehrung

Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, können von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen von MoreFit geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sind in der nachstehenden Widerrufsbelehrung angeführt:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der MoreFit GmbH (Stadionstraße 2, 8200 Gleisdorf) oder der Opitz Fitness GmbH (Stadionstraße 2, 8200 Gleisdorf) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


10. Haftung

Mitgebrachte Sachen sind in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen. MoreFit haftet nicht für das Abhandenkommen von im Spind belassenen Gegenständen, sofern MoreFit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwerfbar ist.


11. Verbotene Gegenstände im Studio

Das Mitglied verpflichtet sich, im Studio weder zu rauchen noch alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren oder Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen. Darüber hinaus ist das Einbringen von Waffen, Munition, pyrotechnischen Gegenständen, Elektroschockgeräten, Messern und Pfeffersprays verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind Personen, die zum Tragen von Waffen verpflichtet sind (Justizwache, Polizei, Zollwache).


12. Selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio (zB als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit MoreFit ist untersagt.


13. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

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