MoreFit GmbH & Martin Opitz GmbH

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

Stand: Februar 2023

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der MoreFit GmbH und der Martin Opitz GmbH, beide Stadionstraße 2, 8200 Gleisdorf (im Folgenden kurz als „MoreFit“ bezeichnet, gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen MoreFit und privaten Kunden (Verbrauchern – iF als Mitglied bezeichnet).


2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen MoreFit und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 10. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor. 

Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen. 

Mit Unterfertigung bestätigt das Mitglied das 12. Lebensjahr vollendet zu haben (mündiger Minderjähriger) und über ein Konto sowie Einkommen (Lehrlingsentschädigung udgl) zu verfügen. Soweit das Mitglied das 18. Lebensjahr (mündiger Minderjähriger) noch nicht vollendet hat, wird es eine Bestätigung seines gesetzlichen Vertreters beibringen. Der Vertrag gilt aber auch ohne entsprechende Bestätigung als wirksam abgeschlossen, soweit keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse des mündigen Minderjährigeren vorliegt. Sollte das Mitglied noch nicht 14 Jahre alt sein (unmündiger Minderjähriger), ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters zum Vertragsabschluss nötig. 


3. Leistungen

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw -paketen (zB Getränkeabo, etc). Das Mitglied ist nach Abschluss der Vereinbarung bis zum Ende der Mitgliedschaft zum Besuch der vertragsgemäßen MoreFit-Filiale und zur Nutzung/zum Training an den allgemeinen Fitnessgeräten der vertragsgemäßen MoreFit-Filiale berechtigt; dies gilt innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind im Studio mehrfach an gut sichtbaren Stellen, wie zB auf der Eingangstür ausgehängt und auf der Website www.morefit.at veröffentlicht. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

Die Nutzung aller MoreFit-Filialen kann das Mitglied nur in Anspruch nehmen, wenn es die Zusatzleistung „Go for all“ gebucht hat.

Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind Zusatzabos (zB Go for all, Getränke, Solarium, etc). Zusatzangebote werden als solche gekennzeichnet und können vom Mitglied zusätzlich gebucht werden.

Eine Ăśbertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.


4. Dauer

Die Mitgliedschaft gilt für die am Vertrag angeführte Mindestvertragslaufzeit als abgeschlossen. Die Mitgliedschaft kann während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit nur aus wichtigen Gründen beendet werden (vgl Punkt 4. dieser AGB). Kündigungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Die Mitgliedschaft MoreFlex ist ohne Mindestvertragslaufzeit.

Mitgliedschaft MoreFit
Die Mitgliedschaft MoreFit verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit automatisch und geht in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über, wenn es nicht von einem der beiden Vertragsteile unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung der Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Monatsletzten möglich.

Mitgliedschaft MoreFlex
Die Mitgliedschaft MoreFlex ist ohne Mindestvertragslaufzeit und kann unter Einhaltung einer KĂĽndigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten gekĂĽndigt werden.

Zusatzabos
Zusatzabos können gesondert gebucht werden und ermöglichen dem Mitglied die vereinbarte Leistung des Zusatzabos zu nutzen. Zusatzabos können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.

Gratis-Testphasen
Soweit das Mitglied eine Gratis-Testphase für diverse Zusatzabos in Anspruch nimmt, gilt die vereinbarte gratis-Dauer für die kostenlose Inanspruchnahme der Leistungen. Nach Ablauf dieses Zeitraums geht die Gratis-Testphase in eine auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Zusatzabo über. Dieses Zusatzabo kann gemäß den Bestimmungen zum Zusatzabo gekündigt werden.


5. Vorzeitige Vertragsauflösung

Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die vorzeitige Vertragsauflösung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch nachfolgende besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

Besonderen Kündigungsmöglichkeiten durch das Mitglied

Zusätzlich zur allgemeinen Möglichkeit der vorzeitige Vertragsauflösung bietet MoreFit dem Mitglied die Möglichkeit den Vertrag aus nachfolgenden besonderen Gründen vorzeitig, zum Monatsletzten des Monats, indem die Auflösung erfolgt, zu beenden. Für eine solche Vertragsauflösung verrechnet MoreFit € 9,90 als Bearbeitungs- und Servicegebühr, die von MoreFit vom Konto des Mitgliedes abgebucht wird. Die Bearbeitungs- und Servicegebühr wird mit der Vertragsauflösung fällig. Diese Gründe sind folgende:

  • Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes des Mitglieds um mehr als 30 km Entfernung zu jedem MoreFit Fitnessstudio. FĂĽr die vorzeitige Vertragsauflösung ist eine amtlichen Meldebestätigung vorzulegen. Sollte der Hauptwohnsitz des Mitgliedes schon bei Vertragsabschluss mehr als 30 km vom gewählten MoreFit Fitnessstudio entfernt sein, entfällt das Recht der vorzeitige Vertragsauflösung;
  • Bei einer schweren Erkrankung, die ein Training nicht mehr möglich macht, unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.
Besonderen Kündigungsmöglichkeiten durch MoreFit

MoreFit kann das Vertragsverhältnis aus nachfolgenden besonderen Gründen jederzeit vorzeitig auflösen. Diese Gründe sind Folgende:

  • Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio;
  • Schuldhafte Verursachung von Personen- oder Sachschäden im Studio;
  • Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten im Studio;
  • Grobe Verstöße gegen die Hausordnung, soweit dadurch die eine WeiterfĂĽhrung der Mitgliedschaft fĂĽr MoreFit untragbar geworden ist. Die Hausordnung ist diesen AGB angehängt und ist in sämtlichen Studios mehrfach an gut sichtbaren Stellen ausgehängt und wird dem Mitglied bei Vertragsunterfertigung ausgehändigt;
  • Unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals, soweit die Weisungen sinnhaft, zumutbar und vertrags-/rechtskonform sind;
  • Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe im Studio gemäß Punkt 11. dieser AGB;
  • Zahlungsverzug durch das Mitglied, nach Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen durch MoreFit;
  • Selbständige gewerbliche Tätigkeiten gemäß Punkt 12. dieser AGB, ohne vertragliche Vereinbarung.

6. Beiträge & Zahlungsverzug

Der monatlich zu bezahlende Mitgliedsbeitrag und die monatlich zu bezahlenden, vereinbarten sonstigen Leistungen für Zusatzabos, werden von MoreFit erstmals mit Vertragsbeginn, danach bis längstens 5. eines jeden Monats im Vorhinein, abgebucht.

Für die Durchführung der Abbuchungen ist aus administrativen Gründen eine SEPA-Lastschrift erforderlich. Allfällige Rücklastgebühren der Banken gehen zu Lasten des Mitgliedes. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist MoreFit berechtigt Mahngebühren bis zu € 7,50 pro Monat zu verrechnen. Die jeweiligen entstandenen Bankspesen durch den nicht erfolgreichen Abbuchungsversuch, sind von der Bank abhängig und haben nichts mit den Mahngebühren von MoreFit zu tun und werden dem Mitglied verrechnet. Im Falle der gänzlichen oder auch nur teilweisen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung haftet das Mitglied gegenüber MoreFit für die dadurch entstandenen Inkasso-, Rechtsanwalts-, und Gerichtskosten.

Indexanpassung

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Beiträge vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung für diesen Vertrag gilt die für den Monat des Beginns des Vertragsverhältnisses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Die Anpassung der vereinbarten Preise kann einmal jährlich auf Basis der letzten im abgelaufenen Jahr verlautbarten Indexzahl mit Wirkung auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres erfolgen. Ausgangsbasis für weitere Anpassungen ist dann die der jeweils letzten Anpassung zu Grunde liegende Indexzahl. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.

Starterpaket

Mit Abschluss eines Vertrags ist vom Mitglied eine Starterpaket zu bezahlen. Diese Starterpaket beinhaltet die in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannten Leistungen. Das Starterpaket ist bei Vertragsabschluss oder spätestens beim ersten Check-In zu bezahlen. Das Starterpaket wird nach erstmaliger Nutzung der MoreFit Fitnessleistungen in keinem Fall rückerstattet.

Sonstiges

Kostenlose Testphasen von Abos und Zusatzleistungen werden nur einmalig pro Person gewährt. Für die Ausstellung von Zahlungsbestätigungen ist eine Gebühr von € 2,00 zu bezahlen. Bei Verlust oder Beschädigung der MoreFit Mitgliedskarte ist ein Betrag von € 15,00 für die Neuausstellung zu entrichten.


7. Stilllegung der Mitgliedschaft

Bei Erkrankung oder Schwangerschaft kann das Mitglied unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung mit genauer Zeitangabe der Dauer der Erkrankung/Schwangerschaft die Mitgliedschaft stilllegen. Bei einer Erkrankung hat die ärztliche Bestätigung zu dokumentieren, dass aufgrund der Erkrankung ein Training nicht möglich ist. Unter Vorlage des Mutter-Kind-Passes kann die Mitgliedschaft bis zu 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin und 2 Monate danach + 1 Monat bei Kaiserschnitt stillgelegt werden.

Eine Stilllegung ist nur für volle Monate möglich. Pro Stilllegung ist vom Mitglied eine einmalige Aufwandsgebühr von € 9,90 zu bezahlen, welche mit Beginn der vereinbarten Stilllegung zur Zahlung fällig und von MoreFit vom Konto des Mitgliedes abgebucht wird. Im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Eine rückwirkende Stilllegung ist maximal für die Dauer von 3 Monaten möglich.

Die Mitgliedsvereinbarung verlängert sich um die stillgelegte Zeit. Während der Kündigungsfrist ist eine Stilllegung der Mitgliedschaft nicht möglich. Sollte während einer bereits erfolgten Stilllegung das Mitglied die Mitgliedschaft kündigen, so sind während der Kündigungsfrist die normalen Beiträge zu bezahlen.


8. Aufklärung

Das Mitglied bestätigt in geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung für das von ihm gewählten Training zu sein. Das Mitglied hat vor Vertragsabschluss die Voraussetzungen mit seinem Arzt abgeklärt und wird dies auch zukünftig, solange es bei MoreFit trainiert tun.

Der Besuch des Solariums ist erst ab 18 Jahren und nur bei dafür geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung gestattet.

Das Mitglied wurde von MoreFit darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Betrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw dem Mitglied die Bedienung der von ihm benützten Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat das Mitglied ein zusätzliches Personaltraining zu buchen.


9. Informationspflicht

Das Mitglied hat sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, die zur Leistungserbringung notwendig sind, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail), sind MoreFit unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.


10. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

Der Fitnessvertrag kann auch über die Website von MoreFit abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail (Auftragsbestätigung) zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

Der online Abschluss einer Mitgliedschaft erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl des gewĂĽnschten Studios durch Anklicken des jeweiligen Buttons.
  2. Auswahl des gewünschten Abomodels/der gewünschten Mitgliedschaft durch Anklicken des jeweiligen Buttons Nach dem Anklicken werden die wichtigsten Informationen des ausgewählten Abos angezeigt. Dies ist mit dem Button „Weiter“ zu bestätigen.
  3. Eingabe der E-Mailadresse und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  4. Eingabe der relevanten Daten und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  5. Eingabe eines vom User selbst gewählten vertraulichen Passwortes für einen Zugriff auf den Online-Account und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  6. Eingabe der Kontodaten zur Einräumung eines SEPA-Lastschriftmandats und Bestätigung mit dem Button „Weiter“.
  7. Bestätigung der Allgemeine Geschäftsbedingungen, Informationen über die Datenschutzbedingungen und freiwillige Newsletter-Anmeldung. Ohne die Bestätigung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist ein Vertragsabschluss nicht möglich. Weiter geht es mit dem Button „Weiter“.
  8. Zusammenfassung der Bestellung. Sollte noch Änderungsbedarf der eingegebenen Daten bestehen, so kann mit dem Button „Zurück“ zurückgegangen werden, bis die gewünschte Unterseite erreicht ist.
  9. „Kostenpflichtig bestellen“: Mit dem Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.

Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung entweder durch die ZurĂĽckbuttons auf der Website oder durch den ZurĂĽckbutton des von ihm verwenden Browsers wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw durch SchlieĂźen des Internetbrowsers oder Aufrufen einer anderen Seite den Bestellvorgang jederzeit abbrechen.

Im Rahmen des bei dem Abschluss einer Mitgliedschaft erstellten Online-Account kann das Mitglied weitere Produkte und Dienstleistungen buchen bzw kündigen. Die Bestellung erfolgt durch Auswahl des jeweiligen Produkts/der jeweiligen Dienstleistungen, Angabe des vom Mitglied selbst gewählten Passworts und Bestätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“.


11. Widerrufsbelehrung

Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, können von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen von MoreFit geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sind in der nachstehenden Widerrufsbelehrung angeführt:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von GrĂĽnden diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der

MoreFit GmbH (StadionstraĂźe 2, 8200 Gleisdorf)

oder der

Martin Opitz GmbH (StadionstraĂźe 2, 8200 Gleisdorf)

mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ĂĽber die AusĂĽbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


12. Haftungsausschluss

Die Haftung von MoreFit sowie ihrer ihr zurechenbaren Hilfspersonen für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden und/oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf die Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag beziehen. Bei einer Haftung für Personenschäden besteht jedenfalls keinerlei Haftungsausschluss. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei Unfällen, für die eine Haftung von MoreFit anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, ist die Haftung der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – mit der Versicherungssumme der von MoreFit abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Für Beschädigung oder den Diebstahl von verwahrten Gegenständen wird nur gehaftet, wenn MoreFit oder dieser zurechenbare Hilfspersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eltern haften – soweit gesetzlich zulässig – für ihre Kinder. 


13. Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat MoreFit Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.


14. Hausordnung

Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift die Hausordnung erhalten zu haben und verpflichtet sich diese einzuhalten. In der Hausordnung finden sich Regelungen zur Trainingskleidung, zu Wertsachen, zur MoreFit Mitgliedskarte, zu Mitarbeiteranweisungen, zum Verhalten im Trainingsraum, zur Hygiene im Trainingsraum, zu den Duschen, zur Sachbeschädigung, zu den Umkleideräumen und zum Training mit Personaltrainern. Die Hausordnung ist diesen AGB angehängt und ist in sämtlichen Studios mehrfach an gut sichtbaren Stellen ausgehängt.


15. Verbotene Gegenstände im Studio

Das Mitglied verpflichtet sich im Studio weder zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgift zu konsumieren oder Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen. Dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.


16. Selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio (zB als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit MoreFit ist untersagt.


17. Force Majeure

Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von MoreFit entbindet diese – soweit gesetzlich zulässig – von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist MoreFit von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.


18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von MoreFit liegt.


19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen bzw Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die GĂĽltigkeit der ĂĽbrigen Vertragsbestimmungen nicht berĂĽhrt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


Hausordnung

Hausordnung – Martin Opitz GmbH / MoreFit GmbH

Wir bemühen uns, Dir den Aufenthalt in unserem Fitnessstudio so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Hausordnung soll sicherstellen, dass der gepflegte Charakter unser Studios und das menschliche Miteinander im Interesse aller Mitglieder erhalten bleiben.

Trainingskleidung
Das Betreten der Trainingsfläche ist nur in sauberer Trainingsbekleidung sowie mit sauberen Sportschuhen gestattet.

Wertsachen
MoreFit übernimmt keine Haftung für ins Studio mitgebrachte Wertsachen, Schmuck, Geld sowie Kleidung. Dies gilt auch für in Spinden abgelegte Gegenstände.

MoreFit Mitgliedskarte
Die Weitergabe deiner MoreFit Mitgliedskarte an Dritte ist nicht gestattet.

Mitarbeiteranweisungen
Den Weisungen des Studiopersonals ist, soweit die Weisungen sinnhaft, zumutbar und vertrags-/rechtskonform sind, Folge zu leisten.

Verhalten im Trainingsraum
Damit das Training für alle in angenehmer Atmosphäre abläuft, sind andere Mitglieder nicht zu belästigen. In den Trainingspausen sind die Geräte anderen Trainierenden zu überlassen. Eltern haften für Ihre Kinder. Das Rauchen ist in allen MoreFit Studios nicht gestattet. Die beweglichen Trainingsgeräte wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, sind nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Sämtliche Geräte sowie das Mobiliar sind pfleglich zu behandeln.

Hygiene im Trainingsraum
Beim Training ist bei den jeweiligen Trainingsgeräten immer ein Handtuch unterzulegen. Die Trainingsgeräte sind nach der Benutzung sauber zu hinterlassen und ggf. zu desinfizieren.

Duschen
Das Rasieren jeglicher Körperstellen ist untersagt. Die Umkleideräume sollten nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.

Sachbeschädigung
Sachbeschädigung in MoreFit Studios werden auf Kosten dessen behoben, der diese verursacht hat.

Umkleideräume
Wir bitten Dich, die Umkleideschränke sauber, geleert und unverschlossen zu hinterlassen. Aus Sicherheitsgründen werden bei Schließung der MoreFit Studios alle noch verschlossenen Spinde täglich geöffnet und entleert. Zurückgelassene Gegenstände werden ausnahmslos entsorgt.

Training mit Personaltrainer
Ein Training mit einer Personaltrainerin oder einem Personaltrainer ist nur zulässig, wenn diesbezüglich eine Vereinbarung mit MoreFit getroffen wurde.

Schlussbemerkung
Da wir stets bemĂĽht sind, jeden Tag besser zu werden, bitten wir Dich, Kritik und Anregungen an das Personal weiterzugeben.

 

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